Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. inactio GmbH, GF Christian Kowalewski, Andreasstr. 48 in 47441 Moers für Inhouse-Schulungen und Coachings.

 

  1. Geltungsumfang
  2. a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für die von der Fa. inactio GmbH, 48, D-47441 Moers (im Folgenden: inactio GmbH) und Kunden, die Unternehmer, mithin natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sind, geschlossenen Verträge über die Durchführung von Inhouse-Schulungen und Coachings (im Folgenden einheitlich: Schulung[en]).
  3. b) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn inactio GmbH ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  4. Vertragsschluss/Leistungsumfang/Änderungsvorbehalt
  5. a) Die Angebote von inactio GmbH sind freibleibend. Die in den Angeboten nebst beigefügter Unterlagen, Werbesendungen etc. von inactio GmbH enthaltenen Angaben über Schulungsinhalte, Vergütung etc. sind lediglich Richtwerte, sofern diese nicht in der Auftragsbestätigung von inactio GmbH ausdrücklich als verbindlich anerkannt werden. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von inactio GmbH zustande.
  6. b) Schwerpunkt, Inhalt, Schulungsvergütung und Auslagen (z. B. Reisekosten), Ort und Zeitpunkt der Schulungen werden zwischen inactio GmbH und dem Kunden gesondert vereinbart.
  7. c) inactio GmbH behält sich vor, notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen vor oder während der Schulungsveranstaltung vorzunehmen, sofern und soweit diese Änderungen deren Gesamtcharakter nicht wesentlich ändern. Im Bedarfsfall ist inactio GmbH berechtigt, vorgesehene Referenten durch Referenten gleicher Qualifikation zu ersetzen.
  8. Zahlungsbedingungen
  9. a) Die Schulungsvergütung von inactio GmbH versteht sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Gleiches gilt für Auslagen von inactio GmbH, wie z. B. Reisekosten, die dem Kunden gesondert berechnet werden.
  10. b) Die Rechnungsstellung über die Schulungsvergütung nebst Auslagen erfolgt nach Durchführung der Schulung. Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
  11. Rücktrittsrecht/Stornierung
  12. a) inactio GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn Schulungen wegen Krankheit des Referenten, aus technischen Gründen oder aus von inactio GmbH nicht zu vertretenden Gründen ausfallen müssen. inactio GmbH wird zuvor jedoch versuchen, einen anderen Referenten mit gleicher Qualifikation wie der ursprünglich vorgesehene einzusetzen oder die Schulungen auf einen anderen Termin zu verlegen, sofern dies möglich und der Kunde einverstanden ist.
  13. b) Der Kunde kann bis zum Beginn der Schulungen zurücktreten (im Folgenden: Stornierung). Bei Schulungen besteht die Möglichkeit, statt einer Stornierung jederzeit einen Ersatztermin mit inactio GmbH abzustimmen, wodurch eventuelle Stornogebühren vermieden werden und keine weiteren Kosten entstehen. Dieser Termin muss innerhalb von 8 Wochen nach dem stornierten Termin stattfinden und ein Ersatztermin bei inactio GmbH verfügbar sein. Wird kulanterweise ganz oder teilweise auf Stornokosten verzichtet und dafür ein Ersatztermin vereinbart, gelten für diesen Ersatztermin im Falle einer Stornierung sofort 100 % Stornokosten, unabhängig davon, innerhalb welcher Frist dieser Termin storniert wird. Bei Stornierung fallen folgende Stornogebühren an:
  • Stornierung bis 42 Tage vor Schulungsbeginn: kostenlos
  • Stornierung zwischen 15 und 41 Tagen vor Schulungsbeginn: 50 Prozent der Schulungsvergütung zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
  • Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Schulungsbeginn: 100 Prozent der Schulungsvergütung zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer
  1. Haftung
  2. a) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von inactio GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. b) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet inactio GmbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  4. c) Die Einschränkungen der Buchstaben a) und b) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von inactio GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  5. d) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
  6. Urheberrecht

Die ausgehändigten Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Einwilligung von inactio GmbH weder vor, während noch nach der Schulung (auch nicht in Teilen) vervielfältigt oder für andere Schulungszwecke verwendet werden.

  1. Datenschutz/Verwendung der Kundendaten
  2. a) Die Speicherung und Verarbeitung von Daten des Kunden erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes durch inactio GmbH.
  3. b) Die Kundendaten (Name des Unternehmens und des Anmelders, Postanschrift des Unternehmens und des Anmelders, Telefon- und Telefaxnummer des Unternehmens und des Anmelders, E-Mail-Adresse des Unternehmens und des Anmelders) werden zu Abwicklungs-, Abrechnungs- und Werbezwecken gespeichert. Der Datenverwendung für Werbezwecke kann der Kunde jederzeit widersprechen. Teilen Sie uns dies bitte unter Nennung des Werbemittels (alternativ) telefonisch unter +49 2841-88327-80, per E-Mail unter service@inactio.de oder postalisch an Fa. inactio GmbH, Andreasstr. 48, D-47441 mit.
  4. Zustimmung Referenzkundennennung

Der Kunde erteilt inactio-Seminare mit Schulungsanmeldung die grundsätzliche Zustimmung, ihn nach erfolgter Schulungsdurchführung unter Schulungsbeschreibung öffentlich als Referenzkunden zu benennen.

  1. Erfüllungsort/anwendbares Recht/Gerichtsstand
  2. a) Erfüllungsort ist bei Schulungen der jeweilige Veranstaltungsort.
  3. b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. c) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen und schließt den Vertrag mit inactio GmbH in dieser Eigenschaft, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von inactio GmbH.

Dies gilt auch, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

  1. Anbieterkennzeichnung und ladungsfähige Anschrift

Unsere Anschrift für Beanstandungen und sonstige Willenserklärungen sowie ladungsfähige Anschrift lautet:

Fa. inactio GmbH
Andreasstr. 48
D-47441 Moers
Telefonnummer: +49 2841-88327-80
E-Mail: service@inactio.de